Baum des Lebens
Mit einer unterstützenden Hand, können alle Menschen ihre Fähigkeiten entwickeln.
Einer der Gründer und erste Vorsitzende unserer Verwaltung die nun gestorbene Kay Robert Sørensen liebte die Melodie "Baum des Lebens", er und viele andere von uns dachte, das Lied erzählt ein wenig über den Geist des Råd og dåd. Es gab auch die Idee für unser Logo.
Sie können es hier hören: Baum des Lebens
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Gesetze für Råd og Dåd
§ 1.Name und Sitz
Name: Råd og dåd - smba.
Sitz der Gesellschaft: Brovst Gemeinde / Gemeinde Jammerbugt.
§ 2. Wirtschaft
Das Unternehmen bezieht seine wirtschaftliche Basis in Form von Zuschüssen aus öffentlichen und privaten Mittel, ihre Verdienste und Leistungen. Und durch Kredite in Form von
anteilt von 1.000 kr von Mitarbeiter und andere. Es kann seine arbeit aus eigener
oder gemieteten Räumen ausführen.
Das Unternehmen übernimmt alle Aktiva und Passiva von "The Private Institution Råd og dåd-butik ".
§ 3. Zweck
Das allgemeine Ziel des Unternehmens ist:
1. Arbeiten für die Entwicklung von Sozial-und Freizeitmöglichkeiten für die große Gruppe der Personen, die für einen oder anderen Grund von der allgemeinen Arbeitsmarkt ausgeschlossen ist.
Mit dem Ziel vor allem bei der Arbeit und Freizeit mit einem kulturellen, ökologischen und sozialen Zweck in enger Interaktion mit Bedürfnisse der lokalen Bevölkerung.
2. Entwicklung einer Zusammenarbeit zwischen öffentlichen initiativen, freiwillige und private Gruppen Initiativen wie die freiwillige Mediation, alternative Beratung, Ideenentwicklung.
usw.
3. Um als ideforum mit Erfahrung Erfassung und Verbreitung von Erfahrungen.
4. zu leasen oder zu erwerben Grundstücke und Anlagen für die organische
Gemüseproduktion und ökologischen Landbau.
§ 4. Generalversammlung
Die Generalversammlung ist die höchste Autorität. Alle Mitglieder haben eine
Stimme unabhängig von der Anzahl von Anteilen. Die Generalversammlung einberufen schriftlich an alle Aktionäre mit mindestens 14 Tage im Voraus. Es muss vor Ende April gehalten werden.
Jeder ist zur Sitzung eingeladen sie haben doch keine Stimmrecht.
Agenda für Generalversammlung
1. Wahl des Vorsitzenden und Berichterstatter.
2. Directors 'Report .
3. Präsentation des geprüften Jahresabschlusses für das abgelaufene Kalenderjahr.
4. Haushalt für das kommende Jahr.
5. wahl von Vorstandsmitglieder und Stellvertreter.
6. Die Pläne für das kommende Jahr / eingegangenen Vorschläge.
7. Möglich. Ausserordentliche Generalversammlungen können durch eine Mehrheit des Vorstandes aufgerufen werden oder wenn die Hälfte der Mitglieder wünschen. Außerordentliche
Generalversammlung soll schriftlich Einberufenen werden mindestens 14 Tage im Voraus.
§ 5. Vorstand
Das Unternehmen besteht aus einem Vorstand von 9 Mitgliedern gewählt auf der
Hauptversammlung und der Projekt manager der jedoch ohne stimme im Vorstand ist.
Auf der Generalversammlung, wird 5 Mitglieder aus den Mitarbeitern und 4 Mitgliedern aus der außenstehenden Aktionäre gewählt.
Die Hälfte der gewählten Mitglieder zoll durch Rotation neu gewählt werden, das erste Mal
durch das Los. Wiederwahl ist möglich.
Der Vorstand wählt seinen Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Verwaltungsrat tagt am ersten Donnerstag eines jeden Quartals. Darüber hinaus, so
oft der Vorsitzende oder mindestens 4 Mitglieder es wollen. Treffen zoll mindestens 14 Tage vorher Einberufen werden.
Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn 4 Mitglieder anwesend sind.
Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Im Falle von Stimmengleichheit gilt der Vorsitzenden den Stimmenausschlag.
Alle Entscheidungen werden in ein Verhandlungsprotokoll geschrieben und von anweesende mitglider unterzeichnet.
Die Firma vertreten der Präsidenten, Vice President und General Manager.
Vorstandsmitglieder haften nicht persönlich für die Schulden über den kumulierten
Unternehmen.
§ 6. Geschäftskapital
Aktien mit einem Nennwert von 1.000,kr- wird erteilt. Sie können den Anzahl der Aktien die sie wünchen, aber es gibt nur eine Stimme für jeden Mitglied.
§ 7. Tägliches Management
Der Verwaltungsrat ernennt die Geschäftsführung, der die anderen beschäftigen
Mitarbeiter anstellen und die höhe der Gehälter bestimmen nach den Richtlinien der Vorstand.
Die Geschäftsleitung ist verantwortlich für den Vorstand in Bezug auf die Führung der ordnungsgemäßen Konten, die Sicherheitsbestimmungen und Verträge mit öffentlichen Einrichtungen beobachtet werden.
Das Management hat die Gesamtverantwortung für die Zuweisung von Verantwortlichkeiten und Pflichten, aber ist äußerst wichtig, alle Mitarbeiter einzubeziehen.
§ 8.Änderung der Satzung
Änderungen dieser Satzung kann ur auf eine entschiedene Hauptversammlung mit mindestens 2 / 3 Mehrheit geändert werden.
Auflösung der Gesellschaft kann auf eine rechtlich einberufenen Sitzung
mit 2 / 3 Mehrheit beschlossen werdwn. Wenn dies weniger als 50% entspricht zoll den entsluss von Aktionäre bestätigt werden in einer außerordentlichen Hauptversammlung einberufen wieder mit 2 / 3 Mehrheit.
§ 9. Auflösung
Im Falle der Auflösung verwendet mann die Vermögenswerte zu
ähnlich Zwecke, es zoll auf der Sitzung beschlossen werden. Die
Entscheidung muss dann durch "Jammmerbugtkommunens soziale Ausschüsse" genehmigt werden.
Angenommen auf der Gründungskonferenz der Generalversammlung, Mai 2006.
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Zeit für Besuch bei Råd og dåd
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Öffnungszeiten
Dienstag: 10-16
Mittwoch: 10-16
Donnerstag: 10-16
Freitag: 10-16
Samstag: 10-14
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